Herr Vitale
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Herr Vitale ist Gruppenleiter einer Wohngruppe für junge Menschen mit einer Lern- bzw. leichten geistigen Behinderung. Fast alle jungen Erwachsenen dieser Wohngruppe haben inzwischen ein Smartphone mit Internetzugang, welches sie auch Nutzen. Herr Vitale beobachtet eine gewisse Naivität und Sorglosigkeit seiner Klientinnen und Klienten im Umgang mit den digitalen und sozialen Medien. Verbote sind aus seiner Sicht keine Lösung, vielmehr möchte er das Thema aktiv angehen und die jungen Leute befähigen. Doch wie anpacken? |
Herr Vitale bzw. die Institution (Wohngruppe) hat einen Auftrag zu erfüllen. Die Pflicht zur Erfüllung dieses Auftrags kann bei minderjährigen Personen entweder aus einer vertraglich an die Institution delegierten elterlichen Obhut oder einer behördlichen Einweisung der oder des betroffenen Jugendlichen resultieren. Bei Erwachsenen entsteht die genannte Pflicht entweder aufgrund eines Vertrags mit der Institution oder einer behördlichen Einweisungsverfügung. |
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